10 Rechtssichere Aufklärung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

10.1 Die Erfüllung der Aufklärungspflicht bei Flüchtlingen und Asylsuchenden

Zahnarzt und Patient sollen bei der Durchführung der Behandlung zusammenwirken. Dabei ist der Patient verpflichtet, dem Zahnarzt die ihn betreffenden und für die Behandlung bedeutsamen Informationen offenzulegen und ein umfassendes Bild zu seiner Person und seiner körperlichen Verfassung zu vermitteln.



Aufklärungsinhalte und Einwilligungserklärung

Auf der anderen Seite ist der Zahnarzt verpflichtet, den Patienten über die Diagnose, die gewöhnliche weitere gesundheitliche Entwicklung, die notwendige Behandlung, ihren voraussichtlichen Verlauf und die für die Behandlung wesentlichen Umstände sowie einzuhaltenden Maßnahmen und wirtschaftlichen Belange der Behandlung zu informieren. Zudem hat der Zahnarzt seine Patienten über die Chancen und Risiken des beabsichtigten Eingriffs aufzuklären und der Patient seine Einwilligung in den Eingriff zu erklären. Diese kann der Patient jedoch nur dann wirksam erteilen, wenn er den Inhalt der durchzuführenden medizinischen Maßnahme in ihren wesentlichen Aspekten kennt.



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