11 Einwilligung Mitschnitt Aufklärung

Mitschnitt des Aufklärungsgesprächs mit dem Smartphone des Patienten

Es kommt vor, dass Patienten den Mitschnitt eines Gesprächs, insbesondere eines Aufklärungsgespräches vor einem Eingriff, wünschen bzw. verlangen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Fakten

  • Patienten können ungefragt Arztgespräche aufnehmen, ohne dass man dies merkt. Dies ist zwar ein Straftatbestand nach § 201 Abs. 1 Nr. 1, doch dürfte das nicht jedem bekannt sein.
  • Spätere Änderungen am Mitschnitt kann man nicht verhindern. Diese Möglichkeit relativiert zwar die Beweiskraft, kann aber dennoch für Unmut sorgen
  • Die Weitergabe bzw. Veröffentlichung des Mitschnitts kann man nicht verhindern.

Sie sind bereits angemeldet?

Dann loggen Sie sich hier bitte ein:

Neu hier?

Wählen Sie bitte ihr bevorzugtes Angebot aus und testen Sie es 30 Tage in aller Ruhe.
Zur Registration