Die Dokumentation von Aufklärungsgesprächen
Das Aufklärungsgespräch sollte gründlich, sorgfältig und schriftlich im Aufklärungsformular oder in der Patientenakte dokumentiert werden. Zweckmäßigerweise sollte es vom Patienten oder bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter bzw. bei geschäftsunfähigen Personen vom Betreuer schriftlich bestätigt werden. Folgendes sollte bei der Dokumentation von Aufklärungsgesprächen unbedingt beachtet werden:
Praxis-Tipps
Sie können als Basis für Ihre Aufklärungsgespräche vorgefertigte, verständliche und anerkannte Aufklärungs- und Dokumentationsformulare benutzen und sollten diese individuell mit patientenspezifischen Anmerkungen ergänzen.
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