Grober zahnärztlicher Behandlungsfehler durch unterlassenen Hinweis auf notwendige Nachbehandlung

OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2014, Az. 26 U 56/03

? Der Fall

Dem Patienten wurde vom Zahnarzt eine Brücke im Oberkiefer eingegliedert. Diese wies, wie später durch einen zahnärztlichen Sachverständigen festgestellt wurde, abstehende Kronenränder auf. Beim letzten Kontakt mit dem Patienten wies der Zahnarzt den Patienten nicht darauf hin, dass hier noch weiterer Behandlungsbedarf zur Korrektur bestand.

Erst gut ein Jahr später suchte der Patient von sich aus den Zahnarzt wieder auf, nun aufgrund konkreter Beschwerden wegen des mangelhaften Zahnersatzes.

! Das Urteil

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