Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung

Stand April 2019

Vorwort

Bereits im Jahr 2013 wurde bei der EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) die europäische Richtlinie 2013/59 beschlossen, welche eine Novellierung der Gesetze des Strahlenschutzes vorsieht.

Diese Richtlinie wurde nun erarbeitet und umgesetzt. Im Juni 2017 ist bereits das Strahlenschutzgesetz in Kraft getreten. Zum 31. Dezember 2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten, welche die uns bekannte Röntgenverordnung ablöst, sowie auch die alte Strahlenschutzverordnung. Beide Verordnungen wurden nun zusammengeführt.

Diesbezüglich muss man sich in den Praxen mit der neuen Gesetzgebung befassen und etwaige Änderungen umsetzen. Obwohl das Strahlenschutzgesetz, wie auch die Strahlenschutzverordnung sehr umfangreich sind, sind die Veränderungen in Bezug auf unsere Praxen glücklicherweise in moderatem Rahmen ausgefallen. Die Strahlenschutzverordnung soll zum Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen führen und konkretisiert das Strahlenschutzgesetz.




Hinweis zum Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung in der Praxis:

Sie sind bereits angemeldet?

Dann loggen Sie sich hier bitte ein:

Neu hier?

Wählen Sie bitte ihr bevorzugtes Angebot aus und testen Sie es 30 Tage in aller Ruhe.
Zur Registration