Verhalten bei aufdringlichen Patienten
Was tun, wenn Patienten aufdringlich werden?
Es kommt vor, dass Patienten in irgendeiner Form dem ärztlichen Personal (Ärzte, Zahnärzte, auch Assistenzen) Avancen machen, sich in eine Person aus dem Team verlieben oder diese auf irgendeine andere Art verehren. Da kann es leicht passieren, dass die Personen, die im Fokus der Patienten stehen, zum Opfer werden. Auch hinsichtlich der medialen Möglichkeiten des Missbrauchs ist daher ein Gespür dafür zu entwickeln, wie man sich in solchen Situationen am besten verhält.
Wichtig ist zu wissen, dass jede sexuelle Beziehung zwischen Arzt und Patient bei einer entsprechenden Auslegung strafrechtlich verfolgt werden kann (Abstinenzgebot). Gemäß § 174c Absatz 1 StGB wird jeglicher Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses unter Strafe gestellt.
Sowohl strafrechtliche (z. B. Freiheitsstrafen) als auch berufsrechtliche (z. B. Approbationsentzug) Konsequenzen sind möglich.
Wie verhält man sich richtig?
1. Sofort reagieren: Reagieren Sie bei Verdacht sofort. Wenn man solche Patienten zu lange nicht wahrnimmt oder verharmlost, kann sich die Situation schnell unkontrolliert in eine falsche Richtung entwickeln. Gibt es mehrere Behandler in einer Praxis, kann die Übergabe von einem betroffenen Behandler an einen Kollegen hilfreich sein. In einer Klinik informiert man am besten gleich den Vorgesetzten und beendet das Behandlungsverhältnis mit der Übergabe an einen Kollegen.
2.Kontakt nur mit Zeugen: Falls sich eine Beziehungssituation anbahnt, sollten Sie den Raum verlassen und eine weitere Person (Assistenz) hinzuholen, die als Zeuge dienen kann. Vermerken Sie das in der Akte, sodass bei Folgeterminen von Anbeginn eine zweite Person im Raum ist.
3. Die Situation mit dem Patienten besprechen: Erklären Sie dem Patienten die Situation auf höfliche, aber klare Art. Die meisten Fälle, die vor Gericht kamen, entstanden aus einer aus Patientensicht „gescheiterten Beziehung“.
4. Details dokumentieren: Es ist außerdem ratsam, die Kontakte zu dokumentieren und eventuelle Briefe und Geschenke als Beweismaterial aufzubewahren, sollte es zu einer Verhandlung kommen.
5. Behandlung beenden: Hören die Avancen nicht auf, sollte man das Arzt-Patient-Verhältnis rasch beenden, ggf. ist ein persönlich ausgesprochenes Hausverbot (Praxisverbot) nötig. Das ist die letzte Möglichkeit, rechtliche Probleme zu vermeiden. Bis hierhin könnte die ärztliche Schweigepflicht thematisiert werden, weshalb ein juristisches Vorgehen noch vermieden werden sollte. Zumindest ist dies abzuwägen.
6. Rechtliche Schritte: Erweitert sich das Begehren auf den privaten Bereich außerhalb der Praxis/Klinik (z. B. Anrufe zu Hause, Briefe, Besuchsversuche, Kontakt zu Familie) oder zeigt es gar krankhafte Züge, so sind rechtliche Schritte sinnvoll. Ein Richter kann dann eine Bannzone verhängen und ggf. Empfehlungen für eine professionelle Betreuung geben. Denkbar ist auch eine Strafanzeige, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage. Solche Schritte sollten jedoch mit Bedacht gewählt werden.
Aus einer Untersuchung bei Ärzten lassen sich für den zahnärztlichen Bereich zwei Gruppen mit einem erhöhten Risiko ablesen: