Zahnarzthaftung bei Verletzung sogenannter wirtschaftlicher Aufklärungspflichten
OLG Köln, Urteil vom 23.03.2005 Az. 5 U 144/04
? Der Fall
Das OLG Köln setzte sich in seiner Entscheidung mit Umfang und Folgen zahnärztlicher Falschauskünfte zu Behandlungskosten (Wirtschaftliche Aufklärung) auseinander.
Der privat krankenversicherte Patient begehrte Schadensersatz, das die Zahnärztin vor einer umfangreichen Implantatbehandlung auf ungesicherter Grundlage und ohne Zuwarten auf Zustimmung der Krankenversicherung zum Heil- und Kostenplan beim Patienten den (falschen) Eindruck erweckte, die Versicherung würde die Behandlungskosten ohnehin übernehmen, woraufhin die Behandlung durchgeführt wurde. Die Krankenversicherung weigerte sich jedoch unter Hinweis auf preiswertere Alternativlösungen nachfolgend zur Kostentragung.
! Das Urteil
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